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Neue Regelungen für Gottesdienste – Kirchgemeinden setzen 3G-Regel um


25. November 2021

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gelten auch für die Gottesdienste im Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipziger Land neue Regelungen. Ab sofort müssen Kirchgemeinden für Präsenzgottesdienste und –andachten die 3G-Regel beachten. Diese Regel gilt zunächst bis einschließlich zum 3. Advent (12.12.2021). Die Kirchgemeinden prüfen derzeit, welche Gottesdienste unter diesen Bedingungen gefeiert werden können und werden vor Ort entsprechend informieren.

„Der zumeist ehrenamtliche Aufwand zur Umsetzung der 3G-Regel ist enorm“, so Superintendent Jochen Kinder. „Die Kirchgemeinden bitten deshalb dringend darum, für den Gottesdienstbesuch den entsprechenden Nachweis über die Genesung, die vollständige Impfung oder eine aktuell erfolgte Testung mitzubringen und bereitzuhalten.“ Um den Zugang zum Gottesdienst aber allen Interessierten weiter zu ermöglichen, sind die Kirchgemeinden nach einer landeskirchlichen Vorgabe gehalten, vor Ort einzelne Schnelltests parat zu haben. Diese werden bei Bedarf vor dem Gottesdienst kostenlos abgegeben und durchgeführt, damit ein Gottesdienstbesuch möglich wird. „Ob dies schon am 1. Advent überall umsetzbar sein wird, ist heute noch nicht abzusehen“, so Jochen Kinder weiter. „Umso wichtiger ist es, dass die Gemeindeglieder verantwortlich handeln und einen Nachweis mitbringen.“

Neben den Präsenzgottesdiensten werden andere Formen der gottesdienstlichen Feier wichtiger. So wird der Gottesdienst zur 900-Jahr-Feier von Brandis mit Landesbischof Tobias Bilz am Sonntag ab 10.00 Uhr live von Muldental TV übertragen und kann auch im Nachgang angesehen und mitgefeiert werden (www.youtube.com/muldentaltv). Und auch dort, wo Gottesdienste angekündigt waren und nun nicht in Präsenz gefeiert werden, wird niemand vor verschlossener Kirchentür stehen. „Die Gemeinden sind in diesen Fällen gebeten, die Kirche zur eigentlich geplanten Gottesdienstzeit für die persönliche Andacht und das Gebet zu öffnen“, sagt Jochen Kinder.

Neben der 3G-Regel gelten angesichts der Überlastungsstufe wie bisher im Gottesdienst das Abstandsgebot, die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske sowie der fast völlige Verzicht auf gemeinsamen Gesang. „Stand heute sind mir die gesamte Zeit der Pandemie über keine Infektionsausbrüche bekannt, die auf Gottesdienste im Kirchenbezirk Leipziger Land zurückzuführen wären“, führt Superintendent Jochen Kinder aus. „Dies zeigt, dass auch die bisherigen Maßnahmen wirkungsvoll waren und sehr verantwortungsvoll in den Kirchen umgesetzt wurden.“