Informationsabende

Rückblick auf unseren Informationsabend “Kirchliche Flächen im Spannungsfeld von Energiewende, Verantwortung und regionaler Wertschöpfung” am 27.04.2026

Eingeladen waren Antonia Ellke, Leiterin des Grundstücksamtes der EVLKS, Kristina Wittig von der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien und Heidelinde Wutzler, Büroleiterin des sächsischen Landwirtschaftsministers, die aus Perspektive der aktiven Landwirtschaft sprach.

Grundsätzlich wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien von der sächsischen Landeskirche befürwortet und die Zurverfügungstellung kirchlicher Flächen grundsätzlich empfohlen. Beim Aufbau von Photovoltaikanlagen bestand die Vorstellung, dass der Fokus auf Dachanlagen liegen sollte. Dies ist jedoch bislang nur in geringem Maße umgesetzt. Frau Ellke erläuterte verschiedene Ausbaumodelle, so ist neben dem eigenem Betrieb einer PV-Anlage auch eine Dachvermietung möglich. Bevor es jedoch zur Errichtung einer solchen Anlage kommen kann, sind bau- und denkmalrechtliche Fragestellungen zu klären.

Weiterhin liegen in einzelnen Kirchgemeinden Voranfragen zur Errichtung von Batteriespeichern auf kirchlichen Grundstücken vor, die derzeit geprüft werden.

Deutlich umfangreicher sind die Erfahrungen mit der Verpachtung von Flächen zur Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikfreiflächenanlagen. Diese Praxiserfahrungen und der Umgang mit Investoren sind in die aktuellen landeskirchlichen Musterverträge eingeflossen.

So wies Frau Ellke darauf hin, dass Anfragen möglicher Investoren gern entgegengenommen werden können. Jedoch rät sie dazu, keine der vorgelegten Verträge zu unterschreiben. Das Interesse der Investoren liegt hauptsächlich in der schnellen Sicherung von Potentialflächen, sodass häufig Druck aufgebaut wird, Reservierungsvereinbarungen zu unterzeichnen. Diesem Druck darf nicht nachgegeben werden, zumal auch die landeskirchlichen Musterverträge zu verwenden sind.

Die Kirchgemeindeverwaltung sollte bei Anfragen auf die Zuständigkeit des Kirchenvorstandes und die Prüfung durch das Grundstücksamt verweisen.

Grundsätzlich sollte der Kirchenvorstand offen über die Nutzung der kirchgemeindlichen Flächen für den Ausbau von regenerativen Energien diskutieren und eine Regelung für die eigene Gemeinde im Gespräch mit der Kommune und regionalen Akteuren suchen. Weiterhin wies Frau Ellke darauf hin, dass bei einer befürwortenden Stellungnahme des Kirchenvorstandes das Grundstücksamt die weiteren Verhandlungen direkt mit den Interessenten führen wird.

Frau Wittig verdeutlichte, wie groß die Herausforderungen auf dem Weg zu einer erneuerbaren Energieversorgung in den Bereichen Strom und Wärme weiterhin sind, und beschrieb die Energiewende als „ Mitmach-Chance des ländlichen Raumes“. Dabei hob sie insbesondere das Potenzial von Energiegenossenschaften hervor, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können. Genossenschaften ermöglichen ihren Mitgliedern eine stärkere Teilhabe und fördern dadurch zugleich die Akzeptanz entsprechender Vorhaben in der Bevölkerung vor Ort.

Darüber hinaus regte sie an, regionale Unternehmen vor Ort frühzeitig mitzudenken, und verwies darauf, dass kirchliche Flächen häufig orts- und damit verbrauchsnah gelegen sind. Auch wenn Kirchgemeinden derzeit keine Anteile an Energiegenossenschaften erwerben können, können diese bei der Vergabe von Flächen berücksichtigt werden. Zudem bestehe die Möglichkeit, Kirchgemeindeglieder einzuladen, sich an entsprechenden Projekten zu beteiligen.

Frau Wutzler schilderte die Perspektive von Anwohnenden sowie landwirtschaftlichen Bewirtschaftern. Sie empfahl, frühzeitig gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, das Gespräch mit benachbarten Grundstückseigentümern zu suchen und Beteiligungs- sowie Anhörungsverfahren der Gemeinden aktiv zu nutzen. Darüber hinaus verwies sie darauf, die Bodenwertzahlen zu berücksichtigen, frühzeitig mit den Landwirten in Kontakt zu treten und die kommunale Gemeinde als wichtigen Partner im Prozess zu verstehen.

Unabhängige, fachkundige Unterstützung kann beispielsweise über die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH in Anspruch genommen werden. Auch Kommunen wird empfohlen, Pachtverträge nicht vorschnell zu unterzeichnen. Für ein langfristig gutes Miteinander sind unter anderem geeignete Ausgleichsflächen, die Sicherstellung eines späteren Rückbaus der Fundamente sowie die Einbeziehung bestehender Wegeführungen in die Planung wichtig, um zusätzliche Bodenverdichtungen möglichst zu vermeiden.

Insgesamt wurde die Bedeutung einer frühzeitigen und transparenten Kommunikation von allen Referentinnen besonders hervorgehoben.

Bei weitergehendem Interesse können wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail gern Aufzeichnungen der Veranstaltung sowie weiterführende Kontakte zur Verfügung stellen. Sämtliche Informationen stehen unter dem Vorbehalt der jeweils aktuellen Informationslage.

Weiterführende Links:

Klimaschutzkonzept der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, insbesondere S. 60 bis 63

Wissensdatenbank zur Bürgerenergie

Kooperationsmodelle der Bürgerenergie

Betreibermodelle für PV-Anlagen

Fakt-Check zum Flächenverbrauch der Energieerzeugungsformen des Thüneninstitutes

Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Energieland Sachsen

Empfehlungen zum Umgang mit Windenergieprojekten