Superintendentur
Der Superintendent ist der führende Geistliches seines Kirchenbezirks. Sein Amt ist der Dienst der Ordination (Beauftragung und Einführung von Pfarrerinnen und Pfarrern) und der Visitation (lat. für Besuch – Visitationen sind geregelte Besuche in Kirchgemeinden sowie Einrichtungen und Werken zur Beratung und Aufsicht). Er trägt Verantwortung für die konzeptionelle Entwicklung des Kirchenbezirks, fördert die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden und vertritt den Kirchenbezirk in der Ökumene (der Gemeinschaft der Kirchen), der Diakonie und der Öffentlichkeit.
Die Superintendentur ist die Dienststelle des Superintendenten. Haben Sie Fragen zum Kirchenbezirk? Wir helfen Ihnen gerne.